Da ich zwischenzeitlich in Pension gegangen bin, wird diese Seite nur für Informationszwecke genutzt. Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich.
Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen!
Themenschwerpunkte für Ihr Unternehmen:
Betrifft das neue Gesetz auch mein Unternehmen?
-> Ja, es betrifft alle Unternehmen, die
personenbezogen Daten bearbeiten
Was muss ich machen?
-> Das ist abhängig von der Art, vom Umfang und
vom Zweck der personenbezogenen Daten in
Ihrem Betrieb (Kunden, Lieferanten,
Mitarbeiter, Mails, etc.)
Worin bestehen die Schwerpunkte?
Zum Beispiel:
-> Analyse: - bestehender Datenverarbeitung und
Prozesse
- bestehendes Vertragswerk
- Mitarbeiterstatus
-> Implementierung:
- angemessener
Datensicherheitsmassnahmen
z.B. Pseudonymisierung,
Verschlüsselung, etc.
- Nachweispflichten des
Verantwortlichen
- Verzeichnis der
Verarbeitungstätigkeiten
- Betroffenenrechte,
z.B. Informationspflicht,
Einwilligung, etc.
-> Abklärung:
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Datenschutzbeauftragter, etc.
Wer muss etwas machen?
-> Zuständig ist der Verantwortliche
= meist der Firmeninhaber
Welche Strafen können seit 25.5.2018 entstehen?
-> Höhe bis zu 20 Mio EUR bzw.
4 % vom Jahresumsatz
-> Geldbußen für Verstöße gegen diese
Verordnung sollen in jedem Einzelfall wirksam,
verhältnismäßig und abschreckend sowie der
Art, Schwere und Dauer des Verstoßes
angepaßt sein!
-> Schadenersatz
Zusätzliche Informationen, Unterstützung und Hilfe finden Sie auch beim Verein "Kärntner Datenschutzexperten- und Expertinnen":